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Oktroyierte Märzverfassung

Als Oktroyierte Märzverfassung wird die Verfassung des Kaiserreiches Österreich bezeichnet, die nach der Revolution von 1848/49 im Kaisertum Österreich am 4. März 1849 vom 18-jährigen Kaiser Franz Joseph I. ohne Mitwirkung eines Parlaments von Olmütz aus erlassen wurde. (Die Donaumonarchie wurde hier ausnahmsweise nicht Kaisertum, sondern Kaiserreich genannt.)

Als Oktroy werden in Rechtskommentaren „oktroyierte“ (von fr. octroyer), das heißt aufgezwungene oder auferlegte Vorschriften bzw. Entscheidungen bezeichnet. Das kaiserliche Patent wurde in Olmütz erlassen, weil sich der Hof, um den Gefahren der Revolution in Wien zu entgehen, 1848 nach Mähren begeben hatte. (Auch der Reichstag tagte dort.)

In einer längeren Einleitung begründete Franz Joseph I., warum er diese (von Ministerpräsident Felix zu Schwarzenberg mit Hilfe von Karl Friedrich von Kübeck und Franz Graf Stadion ausgearbeitete) Verfassung ohne Mitwirkung des unter seinem Vorgänger berufenen, von ihm am 7. März 1849 aufgelösten Reichstages von Kremsier erließ (in dem das bis August 1849 revoltierende Ungarn, das im April 1849 die Entthronung der Habsburger in Ungarn verkündete, nicht vertreten war). Ihm gehe es um eine Verfassung für das ganze Reich, die der Reichstag nicht zustandebringen könne.

Die Verfassung sah einen Reichstag als Zweikammerparlament mit Oberhaus (von den Landtagen entsandte Mitglieder) und Unterhaus (von allen Männern mit bestimmter Mindeststeuerleistung gewählte Abgeordnete) sowie einen beratenden Reichsrat vor und definierte Grund- und Freiheitsrechte der einheitlich österreichischen Staatsbürger. Der an der Universität Prag tätige Anton Heinrich Springer konstatierte bereits 1849: Unmögliche Verfassung.

Walter Pollak resumierte dazu 1974: Die oktroyierte Verfassung wurde kundgemacht, aber niemals mit Leben erfüllt. Der Neoabsolutismus begann seinen Weg. Pollak hielt aber auch fest, es habe sich nicht um eine komplette Rückkehr zu den Verhältnissen vor der Märzrevolution 1848 gehandelt. Die Bauernbefreiung, das einheitliche Zollsystem, die einheitliche Staatsbürgerschaft, die Trennung von Justiz und Verwaltung, Geschworenengerichte und die Gemeindeautonomie seien als Hinterlassenschaft der Revolution erhalten geblieben.

Am 20. August 1851 richtete der Kaiser ein offizielles Schreiben an Ministerpräsident Fürst Schwarzenberg, in dem dieser beauftragt wurde, über den Bestand und die Möglichkeit der Vollziehung der Verfassung vom 4. März 1849 in reife und eindringliche Erwägung zu treten und dazu vorerst mit dem Präsidenten des (beratenden) Reichsrats, Karl Friedrich von Kübeck, ein Gutachten zu erstellen, wie diese Erwägungen anzugehen seien. Dem Kaiser und seiner Umgebung war offenbar bewusst, dass Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit stark auseinanderklafften.

Am 26. August 1851 richtete Franz Joseph I. (nach nicht erfasster Quelle) an seine Mutter, Erzherzogin Sophie, angeblich einen Brief, dem zufolge sein Auftrag an Schwarzenberg nur der Form halber erfolgt wäre: Ein großer Schritt ist weiter geschehen. Wir haben das Konstitutionelle über Bord geworfen, und Österreich hat nur mehr einen Herrn. Jetzt aber muß noch fleißig gearbeitet werden.

Die oktroyierte Verfassung wurde von Franz Joseph I. formal mit dem Silvesterpatent vom 31. Dezember 1851 außer Kraft gesetzt. Schon zuvor hatte die später als Neoabsolutismus bezeichnete politische Haltung des Kaisers und seiner Ratgeber dazu geführt, dass die freie Meinungsbildung und die Mitbestimmung gewählter Abgeordneter in den Staatsgeschäften durch die Kaiserdiktatur verhindert wurden. Zu einer tatsächlich längere Zeit gültigen Verfassung gelangte das kaiserliche Österreich nach den verlorenen Kriegen von 1859 und 1866 erst mit der Dezemberverfassung von 1867, die bis Oktober 1918 gültig war.

Siehe auch

  • Pillersdorfsche Verfassung
  • Kremsierer Entwurf
  • Reichstag

Weblinks

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4rzverfassung 07.11.2014

  1. RGBl. Nr. 149 bis 152 / 1849 (= S. 148 ff.)
  2. RGBl. Nr. 149/1849
  3. Anton Heinrich Springer, zitiert nach Walter Pollak: 1848 – Revolution auf halbem Wege, Europaverlag, Wien 1974, ISBN 3-203-50518-5, S. 282
  4. Pollak, a. a. O.
  5. RGBl. Nr. 197 / 1851 (= S. 557)

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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