Rechte, die eine bestimmte Zahl von Abgeordneten zum Nationalrat und Mitgliedern des Bundesrates hat, ohne dass es dafür eines Beschlusses der Mehrheit bedarf. Bspw. Einbringen von Gesetzes- und Entschließungsanträgen, schriftlichen und dringlichen Anfragen, Verlangen von Sondersitzungen, Erteilung eines Prüfungsauftrages an den Rechnungshof.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml