Als Derogation bezeichnet man im Recht das Außerkrafttreten oder Zurückdrängen einer Rechtsvorschrift durch eine andere Rechtsvorschrift. Gemeint ist also der Vorgang, durch den eine ältere Norm ihre rechtliche Wirkung ganz oder teilweise verliert. In der österreichischen Rechtssprache wird dabei vor allem zwischen formeller und materieller Derogation unterschieden.
Formelle Derogation
Von formeller Derogation spricht man, wenn die neue Rechtsvorschrift ausdrücklich anordnet, dass eine bestimmte ältere Norm außer Kraft tritt. Das geschieht etwa durch eine klare Aufhebungsbestimmung im Gesetz selbst.
Materielle Derogation
Eine materielle Derogation liegt vor, wenn eine spätere Regelung denselben Gegenstand anders und unvereinbar regelt, ohne die ältere Norm ausdrücklich aufzuheben. Dann ist durch Auslegung zu prüfen, inwieweit die ältere Bestimmung durch die neue Regelung verdrängt wird.
Praktische Bedeutung
Die Frage der Derogation ist in der Praxis vor allem dann wichtig, wenn mehrere Normen nebeneinander bestehen und unklar ist, welche davon noch gilt. Ob tatsächlich eine materielle Derogation vorliegt, ist immer eine Frage der Auslegung und des konkreten Regelungszusammenhangs.
Quellen
- LVwG Tirol 19.05.2025 zur formellen und materiellen Derogation
- VfGH 24.09.2024 zur materiellen Derogation
- VfGH zur Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer durch materielle Derogation außer Kraft getretenen Verordnung
- VwGH 18.09.2002 zu den Voraussetzungen materieller Derogation
Fachbücher und Kommentare
- Mayer Heinz, Kucsko Stadlmayer Gabriele, Stöger Karl Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 14. Auflage, MANZ, 2023
- Rill Heinz Peter, Schäffer Heinz Hrsg Bundesverfassungsrecht Kommentar, Verlag Österreich, laufende Lieferung
- Öhlinger Theo, Eberhard Harald Verfassungsrecht, 13. Auflage, facultas, 2023





