Das – neben dem Nationalrat – zweite Organ der österreichischen Bundesgesetzgebung, oft als “zweite Kammer“ des österreichischen Parlaments bezeichnet. Gemäß Artikel 24 B-VG wird die Gesetzgebung des Bundes vom Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat ausgeübt. Der Bundesrat vertritt in der Bundesgesetzgebung die Interessen der Länder und wird daher oft als “Länderkammer“ bezeichnet.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml