Rechtswissenschaften sind die wissenschaftlichen Disziplinen, die sich mit dem Recht beschäftigen. Im österreichischen Sprachgebrauch wird dafür oft auch von Jus gesprochen. Gemeint ist nicht nur das Auswendiglernen von Gesetzen, sondern die methodische Auseinandersetzung mit Rechtsnormen, ihrer Anwendung und ihrer Bedeutung für Staat und Gesellschaft.
Was Rechtswissenschaften untersuchen
Die Rechtswissenschaften befassen sich mit der österreichischen Rechtsordnung, also insbesondere mit Verfassung, Gesetzen, Verordnungen, Bescheiden, Urteilen und unionsrechtlichen Vorgaben, soweit sie in Österreich maßgeblich sind. Sie fragen etwa:
- Welchen Inhalt hat eine Rechtsnorm?
- Wie ist sie auszulegen?
- Wie passen einzelne Regeln in das Gesamtsystem?
- Welche Wirkungen hat Recht in der Praxis?
Im Zentrum der juristischen Arbeit steht meist das geltende Recht. Gerade für Gerichte, Behörden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare oder Unternehmen ist entscheidend, wie bestehende Normen richtig verstanden und angewendet werden.
Die Rechtsdogmatik als Kernbereich
Der wichtigste Teilbereich ist die Rechtsdogmatik. Sie ordnet das geltende Recht, arbeitet Begriffe heraus und entwickelt Lösungen für konkrete Rechtsfragen. Wer etwa prüft, ob ein Vertrag wirksam ist, ob ein Bescheid rechtmäßig erlassen wurde oder welche Folgen eine strafbare Handlung hat, arbeitet dogmatisch.
Dazu verwendet die Rechtswissenschaft anerkannte Methoden der Auslegung. Im österreichischen Recht sind vor allem diese Zugänge wichtig:
- Wortlaut: Was sagt der Gesetzestext?
- Systematik: Wie steht die Norm im Zusammenhang mit anderen Bestimmungen?
- Zweck: Welches Ziel verfolgt die Regelung?
- Historische Auslegung: Was lässt sich aus den Materialien und dem Entstehungszusammenhang ableiten?
Wenn das Gesetz eine planwidrige Lücke aufweist, kommen auch Instrumente der Rechtsfortbildung in Betracht, etwa die Analogie. Im österreichischen Zivilrecht ist dafür besonders § 7 ABGB bedeutsam.
Weitere Disziplinen innerhalb der Rechtswissenschaften
Die Rechtswissenschaften bestehen nicht nur aus Rechtsdogmatik. Daneben gibt es weitere Disziplinen mit jeweils eigener Fragestellung:
- Rechtsphilosophie und Rechtstheorie: Sie befassen sich mit Grundfragen des Rechts, etwa mit Gerechtigkeit, Geltung und dem Verhältnis von Recht und Moral.
- Rechtsgeschichte: Sie untersucht frühere Rechtsordnungen und die Entwicklung rechtlicher Institute.
- Rechtssoziologie: Sie fragt, wie Recht in der gesellschaftlichen Wirklichkeit wirkt und wie Menschen tatsächlich mit rechtlichen Regeln umgehen.
- Rechtsvergleichung: Sie vergleicht unterschiedliche Rechtsordnungen. Für Österreich kann das etwa bei unionsrechtlichen Fragen oder bei der wissenschaftlichen Bewertung von Lösungen anderer Staaten relevant sein.
- Rechtspolitik: Sie beschäftigt sich mit Vorschlägen, wie Recht gestaltet oder verbessert werden könnte. Sie beschreibt also nicht nur das geltende Recht, sondern diskutiert auch mögliche zukünftige Regelungen.
Diese Bereiche ergänzen einander. Sie verfolgen aber nicht dieselbe Methode und haben nicht dieselbe Aufgabe.
Welche Rolle Rechtswissenschaften in Österreich spielen
In Österreich sind Rechtswissenschaften eng mit der Praxis verbunden. Gerichte und Behörden müssen Normen auslegen und anwenden. Die wissenschaftliche Aufarbeitung hilft dabei, Begriffe zu klären, Entscheidungen einzuordnen und Widersprüche zu vermeiden.
Auch die juristischen Berufe bauen auf dieser wissenschaftlichen Grundlage auf. Das betrifft insbesondere die Ausbildung für klassische juristische Berufe wie Rechtsanwaltschaft, Notariat, Richteramt und Staatsanwaltschaft. Ebenso ist die Rechtswissenschaft für Tätigkeiten in Verwaltung, Unternehmen, Interessenvertretungen und Universitäten wichtig.
Rechtswissenschaften als Studium
Als Studium bezeichnen die Rechtswissenschaften in Österreich ein eigenes Studium an Universitäten. Das Universitätsgesetz nennt rechtswissenschaftliche Studien ausdrücklich. Inhaltlich geht es dabei nicht nur um einzelne Gesetze, sondern um das Erlernen juristischer Methode, die Arbeit mit Rechtsquellen und das systematische Denken in Fällen.
Typische Studienbereiche sind:
- Zivilrecht, etwa Vertragsrecht, Schadenersatzrecht und Erbrecht,
- Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungs- und Verwaltungsrecht,
- Strafrecht,
- Verfahrensrechte,
- Europarecht und in gewissem Umfang Völkerrecht.
Das Ziel ist, rechtliche Probleme mit nachvollziehbarer Methode zu lösen. Gerade darin liegt der Unterschied zwischen bloßem Wissen über Gesetze und wissenschaftlicher juristischer Arbeit.
Abgrenzung zu bloßer Rechtsanwendung
Nicht jede Beschäftigung mit Recht ist schon Rechtswissenschaft. Wer ein Formular ausfüllt oder eine einzelne Vorschrift nachliest, arbeitet noch nicht wissenschaftlich. Rechtswissenschaft beginnt dort, wo Rechtsfragen methodisch, systematisch und begründet untersucht werden.
Sie ist daher mehr als praktische Falllösung, bleibt aber zugleich stark an der Praxis orientiert. Gerade im österreichischen Recht ist diese Verbindung besonders sichtbar, weil wissenschaftliche Literatur, Gesetzesauslegung und gerichtliche Entscheidungspraxis eng zusammenwirken.
Quellen
- § 7 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), RIS.
- § 51 Universitätsgesetz 2002 (UG), RIS.
- Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG), RIS.
- Franz-Stefan Meissel/Helmut Ofner/Bettina Perthold-Stoitzner/Michaela Windisch-Graetz, Grundbegriffe der Rechtswissenschaften, MANZ Verlag, Wien.
- Bettina Perthold-Stoitzner, Öffentliches Recht Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden: Teil I, MANZ Verlag, Wien.
- Christiane Wendehorst/Brigitta Zöchling-Jud, Privatrecht Einführung in die Rechtswissenschaften Teil II, MANZ Verlag, Wien.





