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Fernmeldehoheit

Die Fernmeldehoheit bezeichnet die Legitimation, Fernmeldeanlagen zu betreiben oder ihr Betreiben zu legitimieren. Die Fernmeldehoheit liegt in den meisten Ländern heutzutage beim Staat. Die Staaten regeln über Lizenzen, wer welche Dienstleistung im Bereich der Telekommunikation anbieten darf.

In Österreich hat die Fernmeldehoheit ebenfalls Verfassungsrang. Sie wird in der Bundesverfassung geregelt.

(1) Bundessache ist die Gesetzgebung und die Vollziehung in folgenden Angelegenheiten: …
9. … Post- und Fernmeldewesen; …

– Art. 9 BV-G

In Österreich ist die Kommunikationsbehörde Austria für die Regulierung des Telekommunikationsmarktes zuständig und hat damit auch die Fernmeldehoheit. Grundlage ist das Telekommunikationsgesetz.

Quellen

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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