Von Neutralität spricht man im Völkerrecht, wenn ein Staat bei einer kriegerischen Auseinandersetzung zwischen zwei anderen Staaten sich nicht beteiligt. Neutralen Staaten verbietet das Völkerrecht Waffenlieferungen an eine Partei, sowie die Gewährung von Durchmarschrechten.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/neutralitaet.php 24.10.2014