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Statut

Das Statut lat. ”statutum” „Festsetzung“, oft auch im Plural ”Statuten” verwendet, bezeichnet:

 

  • allgemein eine Sammlung bzw. Zusammenfassung von Rechtsnormen, siehe Kodifikation
  • in der allgemeinen Rechtsgeschichte die Ordnungen und Regeln von Körperschaften, siehe Körperschaft
  • einen völkerrechtlichen Vertrag, zumeist einen solchen, der eine Institution konstituiert statuiert, siehe Statut Völkerrecht
  • im internationalen Privatrecht diejenige Rechtsordnung, die zur Entscheidung in der Sache heranzuziehen ist, siehe Personalstatut
  • eine Satzung eines privatrechtlichen Verbands/Vereins, siehe Satzung Privatrecht
  • im Kommunalrecht den Rechtsstatus einer Kommune, siehe Statutarstadt

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Statut 03.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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