Generalsekretär

Mit Generalsekretär wird eine Führungsposition bezeichnet, die in verschiedenen Ministerium Bundesministerien besteht.

Stellung und Funktion

:”Der Bundesminister kann mit der zusammenfassenden Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums gehörenden Geschäfte einen Generalsekretär betrauen.
:-§ 7 Abs. 11 des Bundesministeriengesetzes

Diese Funktion ist zwischen die Ebene des Bundesminister Bundesministers, dem Ressortchef, und die Ebene der Sektionschef s, den als Leitern der Sektionen regulär höchsten Ministerial Beamter beamte n, eingeschoben. Im Unterschied zu einem Staatssekretär, der ebenfalls zwischen Minister und Beamtenschaft steht, besitzt der Generalsekretär gegenüber den unterstehenden Sektionsleitern Weisungsbefugnis.

Der Posten ist optional und wurde in der österreichischen öffentlichen Verwaltung nur selten eingesetzt, findet aber im Rahmen der Verwaltungsreformen der 2010er zunehmend Verwendung, im Besonderen für zentrale Koordinierungsfunktionen innerhalb der Ministerien.

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Generalsekret%C3%A4r_%C3%B6sterreichische_Ministerien 16.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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