Die zur Beschlussfassung einer Materie erforderliche Mehrheit z. B. im Nationalrat: für den Beschluss eines einfachen Bundesgesetzes mehr als die Hälfte der anwesenden Abgeordneten, für den Beschluss eines Verfassungsgesetzes zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten.
Siehe auch
Anwesenheitsquorum
Präsenzquorum
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml