Gehilfe
Bedeutung Die Begriffe „Erfüllungsgehilfe“ und „Besorgungsgehilfe“ sind im Schadenersatzrecht von Bedeutung. Der Gehilfe, meist ein Angestellter des Geschäftsherrn, wird als Erfüllungsgehilfe betrachtet, wenn er ”in Erfüllung” einer Verpflichtung des Geschäftsherrn Schaden anrichtet; wenn bloß ”anlässlich der Erfüllung”, ist er Besorgungsgehilfe. Erfüllungsgehilfe § 1313a ABGB Der Gehilfe in seiner Eigenschaft als Erfüllungsgehilfe erfüllt eine vertragliche Leistung, …