Verfrühungsschaden
Mit Verfrühungsschaden wird im Vertragsschaden der Schaden bezeichnet, der dadurch entsteht, dass ein Vertragspartner vor Ablauf der Kündigungsfrist das Vertragsverhältnis beendet.
In der Praxis kommt dies vor allem vor, wenn ein Arbeitnehmer nach Vertragsschluss eine Stelle nicht antritt. Verfrühungsschaden ist dann der Schaden der im Vergleich zu einer vertragsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht entstanden wäre.
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