Im österreichischen Recht ist der Begriff „Dynamischer Unterhaltstitel“ nicht üblich. Vielmehr wird im österreichischen Familienrecht das Thema des Unterhalts im Allgemeinen behandelt, wobei es um die finanzielle Unterstützung von Kindern, Ehepartnern oder anderen Angehörigen geht.
Der Unterhalt ist im Allgemeinen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt, insbesondere in den Paragraphen rund um die §§ 140 ff, wo es um die Unterhaltspflichten zwischen Eltern und Kindern sowie Ehegatten geht. Der Unterhalt wird in Österreich meist als fixer Geldbetrag festgesetzt, der regelmäßig zu zahlen ist und an die Lebensbedürfnisse des Unterhaltsberechtigten sowie die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen angepasst werden soll.
Sollte sich die finanzielle Situation der beteiligten Parteien ändern oder Inflation die realen Beträge beeinträchtigen, kann eine Anpassung des Unterhalts notwendig werden. Dies geschieht jedoch nicht automatisch, sondern bedarf in der Regel eines Antrags auf Neuberechnung oder Anpassung der Unterhaltshöhe, was im Rahmen des § 148 ABGB unter Anpassungsverfahren stattfinden kann.
Für eine dynamische Anpassung, die automatisch auf bestimmte Faktoren wie Gehaltsänderungen reagiert, müsste eine explizite Vereinbarung getroffen werden oder ein gerichtliches Verfahren zur Anpassung initiiert werden. Hierbei wird jedoch stets die individuelle Situation berücksichtigt, um sicherzustellen, dass der Unterhaltsberechtigte angemessen versorgt ist und der Unterhaltspflichtige nicht über Gebühr belastet wird.
Das Ziel des Unterhaltsrechts in Österreich ist, eine faire und bedarfsorientierte Lösung zu finden, die beiden Seiten gerecht wird. Anpassungen sind deshalb ein wesentlicher Bestandteil, um dem sich wandelnden wirtschaftlichen Umfeld Rechnung zu tragen.