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Mit Gewährleistungsrechten werden die Rechte bezeichnet, die ein Gläubiger hat, wenn der Schuldner die Leistung mangelhaft erbringt. Für die Ausgestaltung siehe bei den einzelnen Vertragstypen.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/gewaehrleistungsrechte.php 06.10.2014