Die streitentscheidende Norm ist ein Begriff der juristischen Umgangssprache. Gemeint ist jene materiellrechtliche Bestimmung, auf deren Grundlage ein Gericht beurteilt, ob ein geltend gemachter Anspruch besteht oder nicht besteht. Sie ist also die Norm, aus der sich im konkreten Verfahren die maßgebliche Rechtsfolge ergibt.
Bedeutung
Die streitentscheidende Norm ist deshalb wichtig, weil sie vorgibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Tatsachen im Verfahren entscheidend sind. Erst wenn feststeht, welche Norm im konkreten Fall anzuwenden ist, kann geprüft werden, ob der Sachverhalt darunter fällt.
Beispiele
- Im Zivilrecht kann die streitentscheidende Norm etwa eine Anspruchsgrundlage aus dem ABGB oder dem UGB sein, zum Beispiel eine Bestimmung über Kaufpreiszahlung, Gewährleistung oder Schadenersatz.
- Im öffentlichen Recht ist damit meist jene Norm gemeint, die ein behördliches Handeln erlaubt, verlangt oder begrenzt oder aus der sich ein subjektives Recht ableiten lässt.
Abgrenzung
Die streitentscheidende Norm ist keine eigene gesetzliche Verfahrenskategorie und auch keine eigene Klageart. Der Begriff dient nur dazu, die rechtlich entscheidende Bestimmung eines Falls zu benennen. Nicht die Norm selbst entscheidet den Streit, sondern das Gericht. Die Norm bildet aber den rechtlichen Maßstab der Entscheidung.
Rechtsweg
Für die Frage, ob eine Sache vor die ordentlichen Gerichte oder vor ein Verwaltungsgericht gehört, reicht der Begriff allein nicht aus. Maßgeblich sind in Österreich die verfassungsrechtliche Trennung von Justiz und Verwaltung sowie die jeweiligen Verfahrensgesetze. In der Praxis wird dabei vor allem auf das Klagebegehren und den behaupteten Sachverhalt abgestellt.
Quellen
- RIS Art 94 Bundes Verfassungsgesetz
- RIS § 226 ZPO
- oesterreich.gv.at Klage im Zivilprozess
- oesterreich.gv.at Beschwerde bei den Verwaltungsgerichten
Fachbücher und Kommentare
- Rechberger Walter H, Simotta Daphne Ariane Grundriss des österreichischen Zivilprozessrechts, 9. Auflage, MANZ, 2022
- Mayer Heinz, Kucsko Stadlmayer Gabriele, Stöger Karl Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 14. Auflage, MANZ, 2023
- Hengstschläger Johannes, Leeb David AVG Kommentar, 2. Ausgabe, MANZ





