Sie sind hier:
- Ratgeber
- Bürgerliches Recht
- Abschlussvermittler
Abschlussvermittlerinnen bringen Vertragsparteien zusammen, sind aber keine Form der Stellvertretung. Ebenso Botinnen, da diese keinen eigenen Willen bilden, sondern ihn bloß übermitteln.
Siehe auch / Abgrenzung
Stellvertretung
Quellen
- Bürgerliches Recht Zusammenfassung Jänner 2013 – User “Gregor” Seite 22 23.12.2014