Auskunftsvertrag nennt man die vertragliche Verpflichtung zur gewissenhaften Erteilung einer Auskunft als Haupt- oder Nebenleistungspflicht. Problematisch ist hier oft, ob ein entsprechender Rechtsbindungswille der Beteiligten vorliegt oder nicht. Diese Abgrenzung wird vor allem dann bedeutsam, wenn es darum geht, ob ein Auskunfts- und Beratungsvertrag konkludent abgeschlossen wurde.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/auskunfts-und-beratungsvertrag/auskunfts-und-beratungsvertrag.htm