Suche

Gläubigerverzug

Beim Gläubigerverzug kommt der Gläubiger mit Annahme der Leistung in Verzug.

Die Abnahmepflicht ist beim Kaufvertrag die Verpflichtung des Käufers zur (körperlichen) Entgegennahme des Kaufgegenstandes bei vertragsgemäßem Angebot.

Grundsätzlich trifft den Gläubiger keine Abnahmepflicht. Ausnahmsweise dann, wenn der andere ein besonderes Interesse an der Abnahme hat. Der Gläubiger befindet sich dann im Verzug und der andere kann gemäß §§ 918 ff ABGB von seinem Wahlrecht Gebrauch machen und Schadenersatz geltend machen.

Grundsätzlich besteht für den Gläubiger keine Abnahmepflicht und es handelt sich viel mehr um eine Obliegenheit aber keine Pflicht. Im Falle des Annahmeverzugs durch den Gläubiger kann der Schuldner die Sache bei Gericht schuldbefreiend gemäß § 1425 ABGB hinterlegen.

Es kann sein, dass den Gläubiger ausnahmsweise eine Abnahmepflicht trifft und nicht bloß eine Obliegenheit. Das ist dann der Fall, wenn es vertraglich vereinbart wurde oder der andere ein besonderes Interesse an der Abnahme der Sache hat, der über den Erhalt der Gegenleistung hinausgeht.
:Beispiel: Ausstellen eines Gemäldes in einer Galerie – Dann befindet sich der Gläubiger in Schuldnerverzug.

Rechtsfolgen bei Abnahmepflicht

  • Gläubiger trägt Preisgefahr
  • Schuldner haftet nur mehr für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nicht für leichte Fahrlässigkeit der Beschädigung oder Zerstörung der vom Gläubiger nicht rechtzeitig angenommenen Sache
  • Schuldner darf seine Leistung gerichtlich hinterlegen oder einem Verwahrer (Sequester) geben

 

SIEHE AUCH

Verzug

QUELLEN

http://de.wikipedia.org/wiki/Abnahmepflicht 08.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

robert-rieger-profilbild
Logo Robert Rieger

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter