Die Anwartschaft ist die tatsächliche Aussicht auf einen künftigen Rechtserwerb. Es ist die rechtlich gesicherte, regelmäßig unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht (voll) erfüllt sind.
Privatrecht
Im Zivilrecht spricht man von einem Anwartschaftsrecht, wenn sich die Stellung des Anwartschaftsinhabers derart verdichtet hat, dass die Erlangung eines Rechts nur noch durch die Handlungen des Rechteerhaltenden bestimmt werden und diese Rechtsposition von Dritten nicht mehr behindert werden kann. Formal ausgedrückt besteht eine Anwartschaft, wenn von einem mehraktigen Erwerbsvorgang schon so viele Teile vorgenommen worden sind, dass der endgültige Eintritt des Erwerbs allein vom Willen des Erwerbenden abhängt.