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Schuld

Zivilrecht

Schuld bedeutet, dass eine Leistung erbracht werden muss.

Strafrecht

Im weiteren Sinne ist Schuld die Frage nach der persönlichen Vorwerfbarkeit des Handelns. Nur schuldhaftes Handeln ist strafbar. Bei der Schuldfrage wird untersucht, ob das Unrecht auch mit einem entsprechenden Gesinnungsunwert begangen wurde.

Im Rahmen des strafrechtlichen Prüfungsaufbaus ist Schuld die dritte Stufe bei der Bewertung einer Straftat im dreistufigen Aufbau.

Entfällt der Schuldvorwurf wird die Tat nicht bestraft. Im Gegensatz zur Rechtfertigung ist aber eine Notwehr gegenüber entschuldigtem Handeln zulässig.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/schuld.php 27.10.2014

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