Kann eine Zustimmung zur Widmungsänderung eines Wohnungseigentumsobjekts stillschweigend erfolgen?

Ja, auch stillschweigend kann eine solche Zustimmung vorliegen. Dies ist jedoch nur unter bestimmten und sehr strengen Voraussetzungen möglich. Ist einerseits die ursprüngliche Widmung bekannt und wird andererseits die tatsächliche Nutzung über Jahre hinweg ohne Widerspruch als gegeben hingenommen, kann eine stillschweigende Zustimmung zu dieser geänderten Verwendung vorliegen. Zu berücksichtigen ist aber, welche geänderte Verwendung nun genau vorliegt.

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