Von kumulativer Kausalität spricht man im Zivilrecht, wenn mehrere Personen selbständig einen Erfolg verursachen, es sich aber nicht aufklären lässt, wer welchen Anteil hat.
Zwei Ursachen werden gleichzeitig wirksam und verursachen den Schaden „Reserveursache“. solidarische Haftung gegenseitige Regressname unter den Schädigern ist möglich.