Auftragsangelegenheit ist die Angelegenheit, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts (zB Staat) einer anderen, ihr gegenüber verselbständigten juristischen Person des öffentlichen Rechts (zB Gemeinde) durch Auftrag zur Ausführung überträgt (mittelbare Staatsverwaltung). Gegensatz zur Auftragsangelegenheit ist die eigene Angelegenheit (bzw. Angelegenheit der Selbstverwaltung). Die Auftragsangelegenheiten bilden den übertragenen Wirkungskreis, die eigenen Angelegenheiten den eigenen Wirkungskreis. Bei den Auftragsangelegenheiten besteht Fachaufsicht des Staats, bei den eigenen Angelegenheiten nur Rechtsaufsicht.
Literatur
Vietmeier, H., Die staatlichen Aufgaben der Kommunen und ihrer Organe, 1992