Ein bloßer Vermögensschaden ist jeder Vermögensschaden der nicht auf der Beeinträchtigung eines Rechtsguts beruht. Dies ist nur in Ausnahmefällen ersatzfähig.
Gemäß der auf Mommsen zurückgehenden Differenzhypothese liegt der Vermögensschaden in der Differenz zwischen der durch das schädigende Ereignis entstandene tatsächliche Vermögenslage und der hypothetischen Vermögenslage ohne das schädigende Ereignis. Der Vermögensschaden besteht aus der Vermögenseinbuße und dem Gewinnn.
Es spielt für den Vermögensschaden keine Rolle, ob das Aktivvermögen vermindert wird z.B. durch Zerstörung einer Sache oder das Passivvermögen vermehrt wird z.B. durch Hinzukommen einer Forderung für den Ersatz der Sache.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/vermoegensschaden.php 31.10.2014