Die einem Rechtsgeschäft zugrunde liegende Willenserklärung kann fehlerhaft sein und daher die Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäftes begründen. Anfechtungsgründe sind insbesondere Irrtum, Täuschung und Drohung. Durch die Anfechtungserklärung wird das Rechtsgeschäft wirkungslos.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/anfechtung-eines-rechtsgesch%c3%a4ftes/anfechtung-eines-rechtsgesch%c3%a4ftes.htm