Unter dem Begriff Wandlung versteht man allgemein die Erstattung des Kaufpreises einer gekauften Sache, die sich innerhalb einer gegebenen Frist als mangelhaft herausgestellt hat.
Die Wandlung ist durch § 932 Abs. 4 ABGB geregelt. Ein Recht auf Wandlung besteht wenn es sich um einen schwerwiegenden Mangel handelt. Handelt es sich um einen geringfügigen Mangel, dann hat der Käufer Anspruch auf Verbesserung der Sache, Austausch der Sache, oder eine angemessene Preisminderung (entweder in Form einer Gutschrift oder in Form der Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises).