Aufrechnungsvertrag ist die Vornahme der Aufrechnung zweier sich gegenüberstehender Forderungen durch vertragliche Vereinbarung anstatt durch einseitige Erklärung. Der Aufrechnungsvertrag ermöglicht die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/aufrechnungsvertrag/aufrechnungsvertrag.htm