Mit Abschlussschreiben wird ein außergerichtliches Anerkenntnis bezeichnet, mit dem der Verfügungsbeklagte einer einstweiligen Verfügung die in der einstweiligen Verfügung getroffenen Regelung abschließend anerkennt, und dem Verfügungskläger unter Zusage einer Vertragsstrafe verspricht, sich daran halten zu wollen. Das Abschlussschreiben dient der Vermeidung eines Hauptsacheverfahrens.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/abschlussschreiben.php 29.09.2014