Suche

Darlehen

Als Darlehensvertrag bezeichnet man im Schuldrecht einen Vertrag nach § 983 ABGB. Danach verpflichtet sich hierbei „der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer vertretbare Sachen mit der Bestimmung zu übergeben, dass der Darlehensnehmer über die Sachen nach seinem Belieben verfügen kann. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, dem Darlehensgeber spätestens nach Vertragsende ebenso viele Sachen derselben Gattung und Güte zurückzugeben“.

Rechtsgeschichte

Der Darlehensvertrag war bis 2010 in Anlehnung an das mutuum des römischen Rechts als Realvertrag gestaltet. Im Rahmen der Umsetzung der Verbraucherkredit-RL 2008/48/EG, ABl2008 L 133 S66 entschied sich der Gesetzgeber für eine Reform des Darlehensrechts, die am 11. Juni 2010 in Kraft trat und alle Verträge betrifft, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden.

Vertragstyp

Das österreichische Recht fasst unter dem Begriff Darlehen sowohl das Sach- als auch das Gelddarlehen: Einzige Voraussetzung nach § 984 ABGB ist, dass die Sache vertretbar sein muss. Nach neuer Dogmatik ist das Darlehen nunmehr Konsensualvertrag. Er ist zugleich Eigentumserwerbtitel nach § 1461 ABGB, soweit der Darlehensgeber Eigentümer ist oder die Voraussetzungen des Erwerbs vom Nichtberechtigten nach §§ 367 f. ABGB bestehen.

Literatur

  • Irmgard Griss: Einundzwanzigstes Hauptstück – Von dem Darlehensvertrage. In: Helmut Koziol, Peter Bydlinski, Raimund Bollenberger (Hrsg.): Kurzkommentar zum ABGB. 3. Auflage. Springer, Wien/New York 2010, ISBN 978-3-7091-0171-1, doi:10.1007/978-3-211-71643-4_28.

http://de.wikipedia.org/wiki/Darlehen_(%C3%96sterreich) 16.05.2022

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

daniel-schwarzl-profilbild
5,0
Rated 5,0 out of 5
schwarzl-kanzlei-logo

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter