Ein rechtswidriges Verhalten ist im Einzelfall rechtmäßig, wenn eine der Rechtfertigungsgründe zutreffen. Rechtfertigungsgründe beschreiben die Voraussetzungen, unter denen tatbestandsmäßige Handlungen von der Rechtsordnung gebilligt werden.
Rechtfertigungsgründe
Notwehr
Notstand
Selbsthilfe
Einwilligung des Verletzen