Auseinandersetzung

Verfahren zur Auflösung des Vermögens einer Personenmehrheit, in der Regel durch Teilung in Natur (zB Hausrat) oder des Verkaufserlöses. Auseinandersetzung vor allem im Erbrecht (Erbengemeinschaft) und im ehelichen Güterrecht (Gütergemeinschaft) sowie bei Gesellschaften.

Aufteilung eines gemeinschaftlichen Vermögens, zB bei Auflösung einer Gesellschaft, bei Beendigung der ehelichen Gütergemeinschaft, bei Erbauseinandersetzung, und Liquidation. Zunächst sind die gemeinsamen Verbindlichkeiten aus dem Gesamtvermögen zu erfüllen, erst dann wird das übrige Vermögen auf die einzelnen Beteiligten aufgeteilt.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/auseinandersetzung/auseinandersetzung.htm

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