Begriffe, Rechtsfragen, ...
Rechtsanwälte
Juristische News
Webinare
Begriffe, Rechtsfragen, ...
Rechtsanwälte
Juristische News
Webinare

Geschäftsgrundlage

Mit Geschäftsgrundlage werden Umstände bezeichnet, von deren Bestehen bzw. Gleichbleiben die Vertragsparteien bei Vertragsschluss ausgehen und die sie zur Grundlage des Vertrages machen, ohne diese ausdrücklich in den Vertrag aufzunehmen. Geschäftsgrundlage sind im Zivilrecht die nicht zum eigentlichen Vertrag sinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut.

Allgemeines

Die Lehre von der Geschäftsgrundlage ist Bestandteil des Vertrag Vertragsverhandlung Vertragsrechts.

Siehe auch

Wegfall der Geschäftsgrundlage

Quellen & Referenzen

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsgrundlage

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

Recherchieren Sie hier, weil Sie Beratung von facheinschlägigen Anwälten benötigen? Wir werden in unserer Datenbank nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.

RechtEasy.at

Bei uns finden Sie die richtigen Rechtsanwälte für Ihr Rechtsproblem. RechtEasy.at, das Recht-Wiki für Österreich ist ein Nachschlagewerk, das allen wissbegierigen, interessierten Internetusern, Jus-Studenten, Rechtsanwälten, Notaren und Dissertanten einen schnellen, einfachen aber fachlich fundierten Zugang zu juristischen Fachbegriffen bietet.

Teilen   

Dürfen wir vorstellen: Der richtige Anwalt für Ihr Problem​

Filter

Filter Search Results