Bankgarantie

Abstraktes Zahlungsversprechen eines Kreditinstitutes gegenüber dem Gläubiger ihres Kunden. Da Bankgarantien in der Regel auf erstes Anfordern des Begünstigten in Anspruch genommen werden können, löst der Nachweis des Eintritts der vertraglich festgelegten Bedingungen unter Vorlage der Garantie die Zahlungspflicht der Bank aus. Im Unterschied zur Bankbürgschaft besteht die Bankgarantie unabhängig von der zu sichernden Forderung. Es handelt sich um eine Form des Avalkredits. Praxisüblich sind Anzahlungsgarantien, Lieferungs- und Leistungsgarantien sowie Gewährleistungsgarantien.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/bankgarantie/bankgarantie.htm

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