Förmliche freiwillige Erklärung der Beteiligung an einer Personenmehrheit (zB Verein, Genossenschaft, GmbH) oder an einem gerichtlichen Verfahren (zB Nebenklage). Im Staats- und Völkerrecht die Form der Zustimmung zu einem Vertrag.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/beitritt/beitritt.htm 15.09.2014