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Beschaffungsschuld

Hier verspricht der Schuldner dem Gläubiger, mit eigenen Geldmitteln bestimmte Gegenstände zu beschaffen. Obwohl es sich eigentlich nicht um eine Gattungsschuld handelt, finden deren Regeln (Unmöglichkeit der Leistung) auf die B. entsprechende Anwendung.

Sie liegt vor, wenn der Schuldner verpflichtet ist. die geschuldete Sache zu beschaffen, wenn er sie zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses nicht zur Verfügung hat.

Ist die Schuld, bei welcher der Schuldner verspricht, – mit seinen Geldmitteln – dem Gläubiger bestimmte Gegenstände zu beschaffen.

Literatur

Köhler, G., Schuldrecht, 2. A. 1995

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