Ist eine besonders in völkerrechtlichen Verträgen anzutreffende Erklärung eines oder mehrerer Vertragspartner, die keine unmittelbare rechtliche Verbindlichkeit begründet („die Vertragspartner werden bemüht sein, …“; „… fassen ins Auge, …“).
Als Absichtserklärung oder Grundsatzvereinbarung (englisch Letter of Intent – LoI) werden im Rechtswesen Willenserklärungen von Verhandlungspartnern verstanden, die das Interesse an Verhandlungen oder am Abschluss eines Vertrags bekunden sollen. Die Erklärungen werden von einem oder von mehreren Verhandlungspartnern abgegeben. Die Rechtsverbindlichkeit der einzelnen Regelungen ist klar zu regeln und gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln. Der Rechtsbegriff ist nicht legaldefiniert.
Siehe auch
Völkerrecht, soft law