Bartergeschäft

Geschäfte bei denen nur Waren gegeneinander getauscht werden. D.h. es fließt zwischen den Vertragsparteien kein Geld. Der Barter kann sowohl als direkter Tausch, als auch als Ringtausch vereinbart sein.

Bartergeschäft sind im internationalen Geschäftsverkehr, insbesondere mit Entwicklungsländern, interessant, da sich so Devisenprobleme umgehen lassen.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/bartergeschaefte.php 29.09.2014

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

daniel-schwarzl-profilbild
5,0
Rated 5 out of 5

Videos

Die Aarhus-Konvention

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results