Ausnahme

Ausnahme ist die – unter bestimmten Voraussetzungen mögliche – Abweichung von einer allgemeinen Regelung. Ihre Erteilung ist im Verwaltungsrecht ein begünstigender Verwaltungsakt (Bewilligung). Allgemein gibt es keine Regel ohne Ausnahme, doch stellt sich stets die schwierige Frage, wann eine Ausnahme von der Regel gerecht ist.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/ausnahme/ausnahme.htm

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paul-kessler

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