Bereicherungsanspruch ist der Anspruch auf Herausgabe einer (noch vorhandenen) ungerechtfertigten Bereicherung.
Wenn sowohl Schadenersatz – als auch Bereicherungsrechtliche Ansprüche bestehen kann der Entreicherte/Geschädigte selbst wählen auf welchen Anspruch er sich stützt. Eine Stapelung der Ansprüche ist nicht möglich.