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Darlehensnehmer hat bereits eine Schuld bei Darlehensgeber, tilgt diese aber nicht, sondern es wird vereinbart, dass der Darlehensnehmer die Schuld weiter als Darlehen behält. Hier fehlt es an der unmittelbare datio, da aber bereits eine Schuld bestand, wird die mittelbare Datio durch traditio brevi manu hergestellt, wobei DN zum Eigenbesitzer wird. Eine neue Datio wäre unwirtschaftlich und der Übergang des DN von FB zu EB ist dafür auschlaggebend.
Siehe auch
- Anweisungsdarlehen