Kauf auf Probe

Kauf auf Probe bedeutet, dass der Käufer eine Ware zunächst prüfen darf und erst dann endgültig entscheidet, ob er den Kauf gelten lassen will. Im österreichischen Recht ist das in §§ 1080 bis 1082 ABGB geregelt. Typisch ist das etwa dann, wenn eine Sache zur Ansicht oder zum Test übergeben wird und die Entscheidung des Käufers noch aussteht.

Was ist ein Kauf auf Probe?

Beim Kauf auf Probe wird der Vertrag unter die Bedingung gestellt, dass der Käufer die Ware genehmigt. Das Gesetz sagt, dass diese Bedingung im Zweifel aufschiebend ist. Das heißt: Der Käufer ist vor der Genehmigung noch nicht an den Kauf gebunden. Der Verkäufer bleibt zunächst gebunden, aber nur bis zum Ende der Probezeit. Genehmigt der Käufer bis dahin nicht, endet auch die Bindung des Verkäufers.

Entscheidend ist daher: Beim Kauf auf Probe steht die endgültige Wirksamkeit des Geschäfts aus Sicht des Käufers noch offen. Der Käufer kann sich innerhalb der Probezeit frei entscheiden, ob er die Ware behalten will.

Wie funktioniert die Probezeit?

Am besten ist es, wenn die Parteien eine klare Probezeit vereinbaren. Dann steht fest, bis wann der Käufer entscheiden muss. Gibt es keine Vereinbarung, darf der Verkäufer nach § 1082 ABGB eine angemessene Frist setzen.

Was angemessen ist, hängt von der Sache ab. Bei leicht überprüfbaren Waren wird die Frist meist kürzer sein als bei Gegenständen, die erst im Alltag erprobt werden müssen. Eine starre allgemeine Frist nennt das Gesetz nicht in § 1082 ABGB; maßgeblich ist die konkrete Vereinbarung oder die vom Verkäufer gesetzte angemessene Frist.

Wann gilt Schweigen als Zustimmung?

Besonders wichtig ist § 1081 ABGB: Wurde die Sache dem Käufer bereits zur Besichtigung oder Probe übergeben, dann gilt sein Stillschweigen nach Ablauf der Probezeit als Genehmigung. Wer die Ware also erhalten hat und nicht rechtzeitig reagiert, muss damit rechnen, dass der Kauf als angenommen gilt.

Das ist der praktische Unterschied zu bloß unverbindlicher Werbung oder zu einer reinen Einladung, ein Angebot zu legen. Beim echten Kauf auf Probe gibt es bereits eine Vereinbarung, und das Ausbleiben einer Ablehnung kann rechtlich Folgen haben.

Abgrenzung zu ähnlichen Fällen

Nicht jede Überlassung einer Sache zur Ansicht ist automatisch ein Kauf auf Probe. Es kann auch nur eine unverbindliche probeweise Überlassung vorliegen. Dann fehlt noch ein verbindlicher Kaufvertrag. Ob bereits ein Kauf auf Probe vereinbart wurde, hängt vom Inhalt der Abrede ab: insbesondere davon, ob Preis, Ware und Entscheidungsmechanismus ausreichend bestimmt sind.

Außerdem ist der Kauf auf Probe von der Gewährleistung zu unterscheiden. Beim Kauf auf Probe kann der Käufer innerhalb der Probezeit grundsätzlich entscheiden, ob er die Ware genehmigt. Die Gewährleistung greift dagegen dann, wenn ein bereits verbindlich gekaufter Gegenstand mangelhaft ist. Das sind unterschiedliche Rechtsfragen.

Welche Rechte und Pflichten haben die Parteien?

Während der Probezeit muss der Käufer die Sache sorgfältig behandeln. Sie wird ihm zur Prüfung überlassen, nicht zur beliebigen Nutzung ohne Rücksicht auf den Zustand. Verursacht er schuldhaft einen Schaden, können allgemeine zivilrechtliche Regeln eingreifen.

Genehmigt der Käufer die Ware rechtzeitig, wird der Kauf verbindlich. Dann gelten die gewöhnlichen Regeln des Kaufrechts, etwa zur Zahlung des Kaufpreises und zur Übergabe. Lehnt der Käufer innerhalb der Probezeit ab, kommt es nicht zur endgültigen Bindung an den Kauf.

Für die Praxis ist wichtig, die Vereinbarung möglichst klar zu formulieren:

  • Welche Ware wird auf Probe übergeben?
  • Wie lange läuft die Probezeit?
  • Wie hat die Genehmigung oder Ablehnung zu erfolgen?
  • Wer trägt die Kosten der Rückgabe oder Rücksendung?

Gerade der letzte Punkt ist gesetzlich in den §§ 1080 bis 1082 ABGB nicht im Detail geregelt und sollte daher möglichst ausdrücklich vereinbart werden.

Kauf auf Probe und Verbraucherrecht

Der Kauf auf Probe ist nicht dasselbe wie ein Rücktrittsrecht im Fernabsatz oder bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Solche Rechte beruhen auf eigenen verbraucherrechtlichen Vorschriften, vor allem im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz sowie im Konsumentenschutzgesetz. Ob ein Verbraucher zusätzlich zu einem Kauf auf Probe auch ein gesetzliches Rücktrittsrecht hat, hängt daher vom jeweiligen Vertragstyp und den konkreten Umständen ab.

Man sollte diese Institute nicht vermischen: Der Kauf auf Probe beruht auf der Vereinbarung einer Probeentscheidung des Käufers nach ABGB; das verbraucherrechtliche Rücktrittsrecht folgt aus besonderen Schutzvorschriften.

Quellen

  • §§ 1080 bis 1082 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), RIS.
  • Rummel/Lukas (Hrsg.), Kommentar zum ABGB, 4. Auflage, Teilband §§ 1035–1150 ABGB, MANZ Verlag.
  • Bydlinski/Perner/Spitzer (Hrsg.), ABGB Kommentar, 7. Auflage, Verlag Österreich, 2023.
  • Laimer (Hrsg.), ABGB Praxiskommentar / IPR Praxiskommentar, LexisNexis Österreich.
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden