§ 475
§ 475 Nicht ins Nc-Register (Anm.: jetzt: ADV-N) gehörige Sachen
Fassung: 1. Januar 2014 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 475 Geo.?
- Kernaussage§ 475 Geo. behandelt "Nicht ins Nc-Register (Anm.: jetzt: ADV-N) gehörige Sachen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Anfragen von Behörden oder Parteien über das Ergebnis eines Verfahrens, über den Stand einer Rechtsache usw....
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Nicht ins Nc-Register (Anm.: jetzt: ADV-N) gehörige Sachen
§ 475. Anfragen von Behörden oder Parteien über das Ergebnis eines Verfahrens, über den Stand einer Rechtsache usw. sind, soweit sie nicht ins Jv-Register einzutragen sind, in der Regel zu den Akten dieser Sache zu nehmen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 475 Geo. in einfachen Worten?
§ 475 Geo. behandelt "Nicht ins Nc-Register (Anm.: jetzt: ADV-N) gehörige Sachen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2014 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 3. Juli 2015
- Fassung seit
- 1. Januar 2014
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 22:26
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 336/2024
- BGBl. II Nr. 174/2022
- BGBl. II Nr. 187/2020
- BGBl. II Nr. 146/2020
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