§ 381
§ 381 Aktenheft, Aktendeckel, Aktenumschlag
Fassung: 1. Januar 2014 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 381 Geo.?
- Kernaussage§ 381 Geo. behandelt "Aktenheft, Aktendeckel, Aktenumschlag" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Wo die erforderlichen Behelfe und Arbeitskräfte vorhanden sind, werden die Akten mäßigen Umfanges, soweit es zweckmäßig...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Aktenheft, Aktendeckel, Aktenumschlag
§ 381. (1) Wo die erforderlichen Behelfe und Arbeitskräfte vorhanden sind, werden die Akten mäßigen Umfanges, soweit es zweckmäßig erscheint, in Aktenrücken, GeoForm. Nr. 78, eingenäht (Aktenheft). Jv-, S-, Sa-, dann Strafakten, Akten des Handels-, Genossenschafts- und Schiffsregisters und Zwangsversteigerungsakten dürfen nicht genäht, Beratungsprotokolle und Pfändungsprotokolle niemals eingeheftet werden.
(2) Zivil- und Strafakten, die auf mehr als zehn Ordnungsnummern angewachsen sind, ferner alle Akten, die einem Rechtsmittelgericht oder einer vorgesetzten Behörde vorgelegt werden, endlich alle Akten des Firmenbuchs oder Schiffsregisters und solche Akten, für die dies aus sonstigen besonderen Gründen zweckmäßig erscheint, sind in einen festen Aktendeckel zu legen. Hiefür sind zu verwenden: GeoForm. Nr. 79 für Streitakten, GeoForm. Nr. 80 und 81 für Strafakten und GeoForm. Nr. 82 für alle übrigen Akten. In allen anderen Fällen sind Akten, die aus mehreren Geschäftsstücken bestehen in einen Aktenumschlag zu legen.
(3) Für die Aktenrücken und Aktendeckel ist Papier in folgenden Farben zu verwenden: für Akten des streitigen Verfahrens gelb, für Exekutionssachen blau, für Akten des außerstreitigen Verfahrens grau, für Konkurs- und Ausgleichsakten braun, für Grundbuch- und Registerakten grün, für Straf- und Dienststrafakten rot.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 381 Geo. in einfachen Worten?
§ 381 Geo. behandelt "Aktenheft, Aktendeckel, Aktenumschlag" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
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Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2014 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 3. Juli 2015
- Fassung seit
- 1. Januar 2014
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 13:55
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 336/2024
- BGBl. II Nr. 174/2022
- BGBl. II Nr. 187/2020
- BGBl. II Nr. 146/2020
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Verweise
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