§ 614
§ 614 b) Sondervorschriften für Gerichte mit Verwahrungsstellen
Fassung: 1. Januar 2014 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 614 Geo.?
- Kernaussage§ 614 Geo. behandelt "b) Sondervorschriften für Gerichte mit Verwahrungsstellen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Bestehen bei einem Gerichte mehrere mit Strafsachen befaßte Abteilungen, so kann der Gerichtsvorsteher zur Aufbewahrung aller...
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b) Sondervorschriften für Gerichte mit Verwahrungsstellen
Errichtung der Verwahrungsstelle
§ 614. (1) Bestehen bei einem Gerichte mehrere mit Strafsachen befaßte Abteilungen, so kann der Gerichtsvorsteher zur Aufbewahrung aller Beweisgegenstände, die sich zur Aufbewahrung bei Gericht eignen und nicht nach § 610 Abs. 1 als Beilagen zum Akte zu nehmen sind, eine besondere Verwahrungsstelle errichten. Zu ihrem Leiter ist der Leiter der Einlaufstelle, der Rechnungsführer oder ein Beamter des Fachdienstes zu bestellen. Diesem ist ein versperrbarer Raum mit den erforderlichen Schränken und Gestellen und eine feuersichere Kasse zur Verfügung zu stellen.
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 421/2006)
(3) In der Verwahrungsstelle sind ein Eingangsbuch, ein Kassabuch und die Standblätter, erforderlichenfalls auch ein alphabetisches Namenverzeichnis zu den Standblättern und ein Verzeichnis der Ausfolgeaufträge zu führen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 614 Geo. in einfachen Worten?
§ 614 Geo. behandelt "b) Sondervorschriften für Gerichte mit Verwahrungsstellen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 3. Juli 2015
- Fassung seit
- 1. Januar 2014
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 13:56
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 336/2024
- BGBl. II Nr. 174/2022
- BGBl. II Nr. 187/2020
- BGBl. II Nr. 146/2020
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Verweise
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