§ 141
§ 141 Ersuchen um Zustellung oder um Beförderung von Ersuchschreiben
Fassung: 1. Januar 2014 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 141 Geo.?
- Kernaussage§ 141 Geo. behandelt "Ersuchen um Zustellung oder um Beförderung von Ersuchschreiben" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Ist ein Gericht oder eine Ortsgemeinde um eine Zustellung im Inlande zu ersuchen, so sind bloß...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Ersuchen um Zustellung oder um Beförderung von Ersuchschreiben
§ 141. (1) Ist ein Gericht oder eine Ortsgemeinde um eine Zustellung im Inlande zu ersuchen, so sind bloß auf dem Umschlage der Sendung oder auf dem der Sendung beizugebenden Zustellschein die Worte „Ersuchen um Zustellung“ anzubringen.
(2) Ist an Exterritoriale oder im Ausland zuzustellen (§§ 119 bis 122 ZPO.), so ist nach Vorschrift des Rechtshilfeerlasses ein Ersuchschreiben an das Bundesministerium für Justiz oder an das in Betracht kommende ausländische Gericht zu richten. Solche Ersuchschreiben, ferner Ersuchschreiben wegen Beförderung von Ersuchen um Rechtshilfe, die an das Bundesministerium für Justiz gerichtet werden, sind von der Geschäftsstelle vorzubereiten und dem Richter (Vorsitzenden § 122 ZPO.) zur Unterschrift vorzulegen. Es ist nicht notwendig, die Urschrift oder eine Abschrift zurückzubehalten.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 141 Geo. in einfachen Worten?
§ 141 Geo. behandelt "Ersuchen um Zustellung oder um Beförderung von Ersuchschreiben" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
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Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2014 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 3. Juli 2015
- Fassung seit
- 1. Januar 2014
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 13:55
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 336/2024
- BGBl. II Nr. 174/2022
- BGBl. II Nr. 187/2020
- BGBl. II Nr. 146/2020
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