Ausland

Ausland ist das nicht zum eigenen Staatsgebiet gehörige Gebiet einschließlich der nicht unter Staatshoheit stehenden Gebiete und des offenen Meers. Ist staatsrechtlich jedes Gebiet, das nicht zum Inland gehört, einschl. der nicht unter Staatshoheit stehenden Gebiete und des offenen Meeres. Was Inland und was Ausland ist, kann durchaus unterschiedlich gesehen werden.

Literatur

Geimer, R., Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Deutschland, 1995
Bar, C. v., Ausländisches Privat- und Privatverfahrensrecht in deutscher Sprache, 5. A. 2006
Schütze, R., Rechtsverfolgung im Ausland, 3. A. 2002; Grümmer, D./Smets, R., Einkünfte und Umsätze im Ausland, 2000

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

profilbild-manuel-mofidian

Videos

Was ist ein “Werk”?

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results