Beförderung ist die örtliche Veränderung (nach vorne). Beförderung eines Beamten ist die Verleihung eines anderen Amtes mit höherem Endgrundgehalt und (meist) anderer Amtsbezeichnung an einen Beamten. Auf sie besteht kein Anspruch. Bei der Beförderung sind aber objektive Maßstäbe anzuwenden. In Betracht kann auch eine Selbstbindung der Verwaltung kommen.
Literatur
Spieß, W., Dienstliche Beurteilung und Beförderung, 2. A. 1999