Recht
Rechtsphilosophisch betrachtet Herausforderung über die Fülle des gegeben Rechtsmaterials hinauszugehen und zu einer diesem zugrunde liegende Basis zu gelangen ist mit rein juristischen Mitteln nicht möglich! Kant spricht in „Metaphysik der Sitten“ vom Ungenügen, den Begriff des Rechts durch die Angabe was „rechtens“ sei zu bestimmen, weil der Rechtsbegriff in diesem Fall nicht begründet wird …