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Obiter dictum

Ein obiter dictum lat. „nebenbei Gesagtes“ ist eine in einer Entscheidung eines Gerichtes geäußerte Rechtsansicht, die die gefällte Entscheidung nicht trägt, sondern nur geäußert wurde, weil sich die Gelegenheit dazu bot. Den Gegensatz zum obiter dictum bildet die ratio decidendi.

Gründe

Letztinstanzliche Gerichte fügen ihren Urteilen gelegentlich obiter dicta bei, weil sich sonst für die entscheidenden Richter häufig auf lange Zeit keine Möglichkeit mehr bietet, ihre Rechtsauffassung zu ähnlich gelagerten Fällen oder einen Grundsatz, der für den Fall keine Rolle spielt, kundzutun. Dies liegt daran, dass in manchen Bereichen seit langem eine gefestigte Rechtsprechung besteht, so dass keine Klagen mehr eingereicht werden, weil diese nur dann erfolgreich wären, wenn eine geänderte Rechtsauffassung gelten würde. Diesen Kreis zwischen dem Fehlen einer geänderten Rechtsauffassung und dem gegenseitig daraus resultierenden Fehlen von Urteilen sollen Obiter dicta durchbrechen.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Obiter_dictum 11.12.2014

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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