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- Gemäßigte Rechtsfolgentheorie
Die gemäßigte Rechtsfolgentheorie besagt, dass man wissen muss, dass es Rechtsfolgen für ein Rechtsgeschäft in der Rechtsgeschäftslehre gibt. Man muss nicht jede spezielle Rechtsnorm und Rechtsfolge kennen und verstehen, es geht vielmehr darum, dass man die wesentlichen Rechtsfolgen des konkreten Rechtsgeschäfft kennt.